Service & FAQ
Hier finden Sie das Wichtigste auf einen Blick
Kontaktmöglichkeiten
Die häufigsten Fragen haben wir in einem FAQ zusammengefasst.
Bitte sehen Sie dort nach, ob Ihre Frage somit beantwortet werden kann
Schreiben Sie uns eine E-Mail, oder benutzen Sie unser Kontaktformular, falls Sie einen Rückruf wünschen, geben Sie bitte Ihre Telefonnummer an.
Unsere Bankverbindungen
Bürgerstiftung Bad Tölz:
IBAN: DE86 7016 9598 0003 6888 87
BIC: GENODEF1MIB
Raiffeisenbank im Oberland eG
Verwendungszweck “Spende”, gegebenenfalls das gewünschte Projekt und Ihre Adressdaten für die Spendenquittung.
Für Zustiftungen geben Sie im Verwendungszweck “Zustiftung” und Ihre komplette Adresse an.
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Sonderkonto Unterstützungsfonds
IBAN: DE33 7016 9598 0103 6888 87
BIC: GENODEF1MIB
Raiffeisenbank im Oberland eG
Verwendungszweck “Spende” oder das gewünschte Projekt nennen
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FAQ - Anworten auf die häufigsten Fragen
Warum gibt es Bürgerstiftungen?
Bürgerstiftungen sind darauf angelegt, jedem Mitbürger und Mitbürgerin in ihrem jeweiligen Wirkungsraum die Möglichkeit zu bieten, sich für seine Stadt, Gemeinde oder Landkreis zu engagieren.
So kann jeder seinen Beitrag leisten, seine Heimatregion, heute und auch morgen lebens- und liebenswert zu erhalten und das Miteinander zu stärken.
Ist Entwicklung des Gemeinwesens nicht die Aufgabe von „Politik“ und Verwaltung?
Verantwortungsvolle Bürger können nicht (mehr) die Augen davor verschließen, dass viele Städte und Gemeinden zukünftig kaum noch in der Lage sein werden, all die Leistungen zu gewähren, an die wir uns über die Jahre gewöhnt haben.
So fühlen sich zahlreiche Eltern und Großeltern nun einer nachhaltigen Entwicklung unseres Gemeinwesens verpflichtet. „Was sie antreibt, ist weder das Streben nach kurzfristigem Profit, noch der Wille zur Macht“, sondern mehr Generationengerechtigkeit. Auch deshalb haben sie landauf, landab Bürgerstiftungen gegründet.
Welchen Mehrwert kann eine Bürgerstiftung bieten?
Kommunen sind bei der Erfüllung der staatlichen Pflichtaufgaben gehalten, die Bürger mit ihren Bedürfnissen gleich zu behandeln.
Bürgerstiftungen hingegen sind wirtschaftlich und politisch unabhängig. Sie sind konfessionell und parteipolitisch nicht gebunden. Bürgerstifter möchten durch ihre Arbeit unterschiedliche Schwerpunkte setzen und jeweils dort aktiv werden, wo ihr Einsatz am Dringendsten gebraucht wird.
Dabei können sie auch gesellschaftliche Mehrheiten und den Zeitgeist außer Acht lassen.
Muss man Mitglied in einer Bürgerstiftung werden, um dort mitarbeiten zu können?
Nein; im Gegensatz zu einem Verein oder einer Partei, kann man sich in einer Bürgerstiftung vielfältig engagieren, ohne einen finanziellen Beitrag leisten zu müssen.
Eine Bürgerstiftung will als Plattform dienen, auf der alle, die sich mit ihrer Heimat verbunden fühlen, ihre individuellen Kräfte sammeln, um gemeinnützige Ideen verwirklichen und in guten Projekten umsetzen zu können.
Wie kann ich die Bürgerstiftung unterstützen, wenn ich kein Geld und keine eigenen Projekte einbringen kann?
Jeder / Jede verfügt über Wissen und Erfahrung und kann sich mit seinen / ihren Fähigkeiten für das gemeinsame Wohlergehen einsetzen.
So kann man auch seine (Frei)Zeit stiften, denn es braucht ganz überwiegend eben nicht nur einzelne Menschen, um Ideen zu verwirklichen und Projekte umzusetzen.
Senioren können sich über die Stiftung einbringen, um Kinder bei Bildung z.B. Lesen zu fördern;
Jugendliche oder junge Erwachsene unterstützen Senioren bei der Gartenarbeit oder dem Einkauf von Lebensmitteln.
Wie kann man sich als Verein /Gruppe oder Einrichtung für eine Unterstützung bewerben?
Bei Unsicherheit, ob ein Projekt grundsätzlich gefördert werden kann, nehmen Sie am besten per Mail oder telefonisch Kontakt zu uns auf.
Füllen Sie anschließende das Antragsformular auf der Webseite aus, dabei das Projekt beschreiben und möglichst die Kosten abschätzen.
Die Erfolgschancen für die Förderung eines Projekts erhöhen sich, sofern noch weitere Unterstützer bereit sind, zur Finanzierung beizutragen.
Kann ich auch als Einzelperson eine Förderung für ein Projekt beantragen?
Dazu sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich: Sie haben eine gute Idee für ein Projekt, aber z.B. nicht die Mittel für das Material.
Wenden Sie sich an den Vorstand der Bürgerstiftung und stellen Sie Ihr Projekt vor.
Wenn Vorstand und Stiftungsrat das Projekt befürworten, und ausreichend Mittel vorhanden sind können Sie ehrenamtlicher Projektleiter auf Zeit werden und Ihr Projekt durchführen.
Sie sind damit für die Durchführung verantwortlich und erhalten dafür die bewilligten Mittel.
Die Bürgerstiftung unterstützt Sie bei der Öffentlichkeitsarbeit.
Die Durchführung des Projektes und der Einsatz der Mittel müssen gut dokumentiert werden.
Wie lange dauert die Bewilligung nach Antragstellung?
Innerhalb von 2 Wochen erhalten Sie Rückmeldung vom Vorstand, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat.
Eine finale Bewilligung kann weitere 2 bis 4 Wochen dauern, da der Stiftungsrat der Projektförderung zustimmen muss.
Erhalte ich eine Spendenquittung?
Bei Zuwendungen bis 300€ genügt die Vorlage des Überweisungsbeleges beim Finanzamt.
Ab 300€ wird automatisch eine Spendenbescheinigung im Dezember versendet.
Für Spenden unter 300€ stellen wir auf Wunsch eine Bescheinigung aus, dafür auf der Überweisung die Adresse vermerken.
Was ist der Unterschied zwischen einer Spende und einer Zustiftung?
Eine Spende, gerne auch projektbezogen, fließt direkt in unterstützte Projekte ein.
Eine Zustiftung fließt in das Stiftungsvermögen und wird zinsbringend angelegt. In die Projekte fließen nur die Erträge aus der Kapitalanlage.
Was ist ein Stiftungsfonds?
Im Gegensatz zu zweckgebundenen Stiftungen kann man unter dem Dach einer Bürgerstiftung einen sogenannten Stiftungsfonds einrichten, wenn man zu Lebzeiten oder per Vermächtnis für einen bestimmten Zweck und vor Ort stiften möchte.
Dazu ist ein Vertrag zwischen dem Stifter und der Bürgerstiftung erforderlich, in dem der Zweck und der Name des Stiftungsfonds festgehalten ist.
Die Anlage des Geldes und die Ausschüttung für den festgelegten Zweck erfolgt durch die Bürgerstiftung.
Mit Inkrafttreten der reformierten Satzung 2026 ist dies ab 10.000€ möglich.