Vererben

Vermächtnis & Vererben

Zeigen Sie auch über den Tod hinaus bürgerschaftliches Engagement mit Langzeitwirkung! Durch ein Vermächtnis an die Bürgerstiftung Bad Tölz können Sie Teile oder Ihr gesamtes Vermögen einem guten Zweck zu führen.

Ihre Zuwendung zum Stiftungskapital sichert das Bestehen und die Arbeit der Bürgerstiftung für die Zukunft. Mit der Vererbung können Sie bereits zu Lebzeiten festlegen, welchem langfristigen Zweck ihr Vermögen dienen soll.  Auch können Sie festlegen, welchen Bereichen innerhalb der Satzungsmäßigen Stiftungszwecke die Erträge ihres hinterlassenen Vermögens ganz oder teilweise zu Gute kommen sollen.

Der gering gehaltene Verwaltungsaufwand, die verschiedenen ehrenamtlichen getragenen Gremien und das große Engagement von Freiwilligen in der Bürgerstiftung Bad Tölz gewährleisten, dass fast alle Erträge aus dem angelegtem Kapital in die Projekte und Aktionen fließen können.

Vorteil des Erblassers ist, dass für an die Bürgerstiftung Bad Tölz übertragenes Vermögen nach derzeitiger Rechtslage keine Erbschaftssteuer anfällt.

Vermachen & Vererben können Sie ganz einfach: Setzten Sie die Bürgerstiftung Bad Tölz als Begünstigten (Erben / Vermächtnisnehmer) über den gewünschten Betrag in Ihr Testament ein und geben gegebenenfalls den bevorzugten  Stiftungszweck an.

Gerne beraten wir Sie auch vorher persönlich oder telefonisch. Kontakt