Stiften

Durch Zustiftung mehren Sie das Stiftungskapital der Bürgerstiftung Bad Tölz und stärken damit dauerhaft die Leistungsfähigkeit der Stiftung.

Ihre Stiftung wird sicher angelegt und nur aus dem Erlös werden die laufenden Projekte und Aktionen unterstützt.

Durch eine Kapitaleinlage von mindestens € 1.000,- werden Sie Mitglied der Stifterversammlung.

Zustiftung ab einer Höhe von € 50.000,- können mit der Auflage versehen werden, die Erträge daraus für einen bestimmten Stiftungszweck zu verwenden.

Stiften können Sie ganz einfach: überweisen Sie einfach mindestens  € 1.000,- auf eines der Konten der Bürgerstiftung Bad Tölz und geben als Verwendungszweck „Stiftung“  und Ihre komplette Adresse an. Gerne beraten wir Sie auch vorher persönlich oder telefonisch. Kontakt

Da die Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist, ist die Kapitaleinlage steuerlich abzugsfähig.